Althaus-Elektrotechnik
Stand: Mai 2026
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Althaus-Elektrotechnik, Inhaber Timo Althaus, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden oder Beginn der Ausführung der Arbeiten.
3. Technische Unterlagen, Zeichnungen und Visualisierungen dienen der Veranschaulichung.
§3 Leistungsumfang
1. Maßgeblich ist das jeweilige Angebot.
2. Leistungen erfolgen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, fachkundige Nachunternehmer einzusetzen.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat insbesondere freien Zugang zu Arbeitsbereichen sicherzustellen, geeignete Lagerflächen bereitzustellen, erforderliche Genehmigungen einzuholen und die bauliche Eignung (z.B. Statik, Dachbeschaffenheit, Zählerplatz) sicherzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Ausführungsfristen.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot aufgeführten Preise.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§6 Materialbestellung und Vorauszahlung
1. Soweit im Angebot ausgewiesen, ist vor Leistungsbeginn eine Vorauszahlung für Material und Komponenten zu leisten.
2. Die Bestellung des Materials erfolgt erst nach Zahlungseingang.
3. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Auftragnehmer berechtigt, Termine zu verschieben oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
§7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Althaus-Elektrotechnik.
§8 Abnahme
1. Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen.
2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
3. Erfolgt keine Abnahme trotz Fertigstellungsanzeige, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§9 Gewährleistung
1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
2. Für Werkleistungen an Bauwerken (z.B. fest installierte Photovoltaikanlagen, Klimaanlagen, Zähleranlagen, Wallboxen oder vergleichbare fest installierte technische Anlagen) beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist regelmäßig 5 Jahre.
3. Gegenüber Unternehmern kann die Verjährung – soweit gesetzlich zulässig – auf 1 Jahr verkürzt werden.
4. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
5. Die regelmäßige Wartung der Klimaanlage gemäß Herstellervorgaben wird empfohlen. Schäden oder Funktionsstörungen, die auf fehlende Wartung, mangelnde Reinigung, verschmutzte Filter, Überspannung, Fremdeingriffe oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, stellen keinen Gewährleistungsfall dar.
6. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf durch Althaus-Elektrotechnik gelieferte und installierte Materialien sowie ausgeführte Leistungen. Für bauseits vorhandene Anlagen, Fremdmaterial oder Leistungen Dritter wird keine Gewährleistung übernommen.
7. Herstellergarantien bleiben von der gesetzlichen Gewährleistung unberührt und richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
8. Bei Klimaanlagen und vergleichbaren technischen Anlagen wird die Durchführung und Unterzeichnung eines Inbetriebnahmeprotokolls empfohlen. Dieses dient der Dokumentation des ordnungsgemäßen Zustandes und der ausgeführten Arbeiten zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
§10 Haftung
1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
3. Keine Haftung für Bestandsanlagen oder Leistungen Dritter, sofern diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(Gilt nur für Fernabsatzverträge oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge.)
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie uns mittels eindeutiger Erklärung (z.B. Brief oder E-Mail) informieren.
§12 Folgen des Widerrufs
1. Im Falle eines Widerrufs erstatten wir alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen.
2. Für individuell bestellte, konfigurierte oder speziell für den Auftrag beschaffte Waren und Materialien besteht kein Widerrufsrecht, sofern diese nicht ohne wirtschaftliche Nachteile an den Lieferanten zurückgegeben werden können.
3. Für Standardware bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht bestehen. Der Kunde trägt die unmittelbaren Rücksendekosten.
4. Wurde vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Montage begonnen, ist Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu leisten.
§13 Vorzeitiger Beginn der Arbeiten
Verlangt der Kunde ausdrücklich den Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist, so hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen sowie bereits bestellte Materialien zu leisten.
§14 Wartungsverträge (sofern vereinbart)
1. Wartungsverträge sind eigenständige Dienstverträge.
2. Laufzeit 12 Monate, Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate.
3. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
§15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§16 Gerichtsstand und Recht
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz von Althaus-Elektrotechnik.